Investoren
Hat sich ein ausländischer
Investor erst einmal zu einer Investition in Spanien entschieden, kann er unter
mehreren Alternativen wählen:
- Die Gründung einer spanischen
Gesellschaft (eine S.L.) oder die Eröffnung einer Niederlassung.
Wie bereits erwähnt, können
ausländischen Investoren in mehrere Arten von spanischen Handelsunternehmen
investieren. Traditionell ist die spanische Aktiengesellschaft (S.A) die am
häufigsten genutzte Gesellschaftsform, wenngleich die Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (S.L) in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen hat.
In den folgenden Abschnitten
dieses Kapitels wird erläutert, mit welchen rechtlichen Schritten und Kosten
die Gründung einer spanischen Kapitalgesellschaft beziehungsweise die Eröffnung
einer Niederlassung verbunden ist (die wichtigsten Schritte und Kosten beim
Erwerb von Anteilen eines bestehenden spanischen Unternehmens werden in diesem
Kapitel ebenfalls erläutert).
- Der Vereinigung mit anderen
Unternehmern, die bereits in Spanien ansässig sind.
Für ausländische Investoren
könnte ein Joint Venture mit einem spanischen Unternehmen die am ehesten
geeignete Form einer Unternehmenspräsenz in Spanien darstellen, nachdem die
Risiken geteilt und Ressourcen und Fachwissen vereint werden können.
Bei der Gründung eines Joint
Ventures nach spanischem Recht stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, die
in diesem Kapitel noch erläutert werden:
- Eine Wirtschaftliche
Interessenvereinigung (Agrupación de Interés Económico, WIV) oder eine
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV).
- Ein zeitweiliger
Unternehmenszusammenschluss (Unión Temporal de Empresas oder UTE).
- Eine weitere Möglichkeit ist
der Abschluss eines spanischen Gesellschaftsvertrags mit einem spanischen
Unternehmen, der als Beteiligungsvertrag (stille Partnerschaft) oder contrato
de cuenta en participación bekannt ist.
- Joint Ventures durch spanische
S.A.s oder S.L.s.
Allerdings muss nicht jeder
Investor, der in Spanien operieren und/oder dort seine Waren und
Dienstleistungen vertreiben möchte, ein neues Unternehmen gründen oder eine
Verbindung mit anderen Unternehmen eingehen. Die Eroberung des spanischen
Markts und eine befriedigende Sättigung der Nachfrage sind auch durch
verschiedene Vertriebsvereinbarungen möglich, bei denen keine physische Präsenz
des Unternehmens in Spanien erforderlich ist. Zu den Alternativen zählen:
- Der Abschluss eines
Vertriebsvertrags.
- Die Zusammenarbeit mit einem
Handelsvertreter.
- Die Zusammenarbeit mit
Kommissionären.
- Franchising.
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